Dokumente des Zweckverbandes
Die Finanzen des Zweckverbandes richten sich nach den kantonalen Vorgaben: Bis 2018 jeweils Voranschlag und Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsmodell HRM1; Ab 2019 jeweils Budget und Jahresrechnung nach HRM2.
Die Finanzen des Zweckverbandes richten sich nach den kantonalen Vorgaben: Bis 2018 jeweils Voranschlag und Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsmodell HRM1; Ab 2019 jeweils Budget und Jahresrechnung nach HRM2.
Das Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 verpflichtet die Zweckverbände, ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung zu veröffentlichen. Die nachfolgende Rechtssammlung beinhaltet das gesamte, aktuell geltende Recht der ZSO Winterthur Land.