Kontrolle von privaten Schutzräumen
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person anwesend zu sein.
Vorbereitung für die Kontrolle
- Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet
- Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
- Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können
- Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren
- Zur Prüfung des Belüftungssystems muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können