Schutzraum

Kontrolle von privaten Schutzräumen

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person anwesend zu sein.

Vorbereitung für die Kontrolle

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können
  • Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren
  • Zur Prüfung des Belüftungssystems muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können

Häufige Fragen zu Schutzräumen

  • Wer gibt Auskunft über die Zuteilung?

    Ihre Gemeindeverwaltung teilt Ihnen telefonisch auf Anfrage mit, welchem Schutzraum Sie in der Nähe zugeteilt wurden.

  • Wer ist in meinem Schutzraum zugeteilt?

    Aus Datenschutzgründen werden Ihnen von den Gemeindeverwaltungen keine Namen von Personen bekanntgegeben, die für einen Ernstfall Ihrem Schutzraum zugeteilt sind.

  • Wie erfolgt der Schutzraum-Bezug?

    Die Behörden erteilen dafür die Anweisung.

  • Wie wird die Bevölkerung alarmiert?

    Die Alarmierung erfolgt mittels Sirene und Informationsabgabe bei Notfalltreffpunkten.

  • Was muss ich in den Schutzraum mitnehmen?

    Im Falle eines Bezugs des Schutzraumes erhalten Sie von den Behörden entsprechende Anweisungen.

  • Wie muss ich mich im Schutzraum verhalten?

    Dies ist abhängig vom Ereignis. Die Behörden erarbeiten im Bezugsfall entsprechende Verhaltensanweisungen, die vor dem Bezug abgegeben werden.

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