Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person anwesend zu sein.
Ihre Gemeindeverwaltung teilt Ihnen telefonisch auf Anfrage mit, welchem Schutzraum Sie in der Nähe zugeteilt wurden.
Aus Datenschutzgründen werden Ihnen von den Gemeindeverwaltungen keine Namen von Personen bekanntgegeben, die für einen Ernstfall Ihrem Schutzraum zugeteilt sind.
Die Behörden erteilen dafür die Anweisung.
Die Alarmierung erfolgt mittels Sirene und Informationsabgabe bei Notfalltreffpunkten.
Im Falle eines Bezugs des Schutzraumes erhalten Sie von den Behörden entsprechende Anweisungen.
Dies ist abhängig vom Ereignis. Die Behörden erarbeiten im Bezugsfall entsprechende Verhaltensanweisungen, die vor dem Bezug abgegeben werden.